Russlands Ferner Osten: „Staat im Staate“

Die neuen Gesetze sollen mehr Investitionen nach den Fernen Osten bringen. Foto: ITAR-TASS

Die neuen Gesetze sollen mehr Investitionen nach den Fernen Osten bringen. Foto: ITAR-TASS

Für Sibirien und Russlands Fernen Osten sollen eigene Gesetze gelten, schreibt die Zeitung „Kommersant“ am Freitag.

Laut einem Gesetzentwurf über die Bildung einer Staatsgesellschaft für die Entwicklung Ostsibiriens und des Fernen Ostens könnten für 16 Föderationssubjekte (insgesamt 60 Prozent des russischen Territoriums) die föderalen Gesetze teilweise außer Kraft gesetzt werden. Außerdem sollte sie unmittelbar dem Staatsoberhaupt unterstellt werden, so dass andere Behörden sich in ihre Aktivitäten nicht einmischen dürften.

Die Aufgabe der Staatsgesellschaft ist die „Heranziehung von Investitionen in die Entwicklung der östlichen Regionen Russlands und eine effiziente Nutzung der Naturressourcen“. Für die Auswahl der besten Investitionsprojekte wird die Gesellschaft zuständig sein, die allerdings von der Regierung gebilligt werden müssen.

Die Arbeitsbedingungen der neuen Struktur mit Sitz in Wladiwostok werden Quellen zufolge „beispiellos günstig“ sein. Unter anderem handelt es sich um Sonderrechte auf Bodennutzung, Rohstoffförderung und Städtebau. Die an den Projekten beteiligten russischen Staatsbürger dürfen mit einer staatlichen Unterstützung rechnen, die Ausländer mit einer einfacheren Ausfertigung der Arbeitserlaubnis usw.

Auf Beschluss der Regierung könnte die Staatsgesellschaft ohne jegliche Ausschreibungen Bodenschätze erschließen und Waldflächen nutzen. In der Perspektive könnten diese Rechte den an den Projekten beteiligten Unternehmen überlassen werden. Das bedeutet, dass die Staatsgesellschaft in diesem Sinne die Rolle der Föderalen Agentur für Bodennutzung übernehmen würde.

Darüber hinaus genießt die neue Struktur große Steuerprivilegien: Unter anderem könnte sie, genauso wie das High-Tech-Projekt Skolkowo bei Moskau, von der Gewinn- und Bodensteuer befreit werden, wie auch von den Mehrwertsteuern. Andrej Schpak (Goltsblat BLP) erläuterte, dass dadurch die Investitionsattraktivität der Infrastruktur-Projekte erhöht werden soll, die erst nach vielen Jahren Rendite abwerfen.

Der Staat wird der neuen Struktur auch direkte Hilfe leisten - beispielsweise könnte sie Anteile an anderen Staatsunternehmen erhalten.

Laut dem Gesetzentwurf dürften sich weder föderale noch regionale Behörden in die Aktivitäten der Staatsgesellschaft einmischen. Nur dem Rechnungshof ist diese Möglichkeit unter gewissen Bedingungen vorbehalten. De facto wird sie unmittelbar dem Präsidenten unterstellt sein, der für die Ernennung bzw. Entlassung des Generaldirektors und der Aufsichtsratsmitglieder zuständig sein wird. Der Staatsgesellschaft ist die Erörterung von Investitionsprogrammen der Monopolisten (Gazprom, Transneft, Russische Eisenbahnen AG) vorbehalten. Ihre Vollmachten könnten auf Entscheidung des Staatsoberhauptes erweitert werden.

Wer diesen „Staat im Staate“, den Experten bereits die Fernöstliche Republik nennen, anführen sollte, ist noch unklar. Die Idee soll angeblich der frühere Zivilschutzminister Sergej Schoigu geäußert haben, der unlängst zum Gouverneur des Gebiets Moskau ernannt wurde. Unter den Anwärtern auf diesen Posten wird unter anderen der Erste Vizepremier Igor Schuwalow genannt.

Die neue Mega-Gesellschaft soll voraussichtlich 25 Jahre bestehen. Der Umlauf ihrer einzelnen Projekte sollte aber noch schneller erfolgen: Aus dem Kapital der Projektteilnehmer solle sie binnen fünf Jahren und aus den Immobilien binnen zwei Jahren aussteigen, dies alles wird zugunsten der interessierten Organisationen veräußert, die nicht im Besitz des Staates sind.  Nach der Abschaffung der Staatsgesellschaft soll ihr restliches  Eigentum an den Staat gehen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!