Traubenlese auf dem Weingut der russischen Marke „Abrau Durso“ in der Region Krasnodar.
Vitaly Timkiv/TASSDas russische Agrarministerium setzt zunehmend auf heimischen Wein. „Russland nimmt bei der Weinherstellung weltweit derzeit lediglich den elften Platz ein, dabei haben wir ein reales Potenzial, unsere Produktion zu steigern und sogar für den Export zu fertigen“, sagte Agrarminister Alexander Tlatschew in einem Interview mit der Zeitung „Rossijskaja Gaseta“ im vergangenen Dezember.
Dazu sollen die Einfuhrzölle für Weinerzeugnisse aus dem Ausland angehoben und der Import von Rohstoffen in den nächsten fünf bis sieben Jahren beschränkt werden, kündigte der Minister an.
Russische Winzer bauen ihre Produktion bereits aus. Laut Tlatschew nahm die Fläche der Weinanbaugebiete in den vergangenen zehn Jahren mit 85 000 Hektar um mehr als 30 Prozent zu. „Um unabhängig vom Import zu werden, müssen bis 2020 weitere 50 000 Hektar an Weinanbaugebieten entstehen“, erklärte der Minister.
In den vergangenen zwei bis drei Jahren hat es für die Winzer bereits wesentliche Veränderungen gegeben, vor allem in der Gesetzgebung. So wurde ihnen der Zugang zu staatlichen Finanzhilfen erleichtert. Die staatliche Förderung für die Entwicklung von Weinanbau und -produktion wurde zugleich auf das Vierfache aufgestockt – von 600 Millionen Rubel (9,5 Millionen Euro) im Jahr 2015 auf 2,4 Milliarden Rubel (37,5 Millionen Euro) im Jahr 2016, wie Jewgenij Achpaschew, Leiter des Referats für Lebensmittel- und verarbeitende Industrie im russischen Agrarministerium, erläutert. Die Maßnahmen sollen 2017 weiter ausgebaut werden, die Finanzierung mindestens auf dem Niveau des Vorjahres bestehen bleiben.
Gleichzeitig plant das Agrarministerium konkrete Maßnahmen zur Einfuhrbeschränkung von Weinerzeugnissen. Aus diesen stellen russische Betriebe momentan ungefähr ein Drittel des gesamten Weins im Land her.
Weinproduktion auf dem Weingut „Abrau Durso“. / Vitaly Timkiv/TASS
„Der russische Weinmarkt teilt sich in ungefähr drei gleich große Segmente auf: russischer Wein aus russischen Trauben, Importe, die in Russland abgefüllt werden, und sogenannte ‚Bulk‘-Weine aus eingeführten Weinerzeugnissen, die jedoch in Form russischer Marken abgefüllt und vertrieben werden“, erklärt Dmitri Kowaljow, Chefredakteur des Fachportals „Nasche Wino“ („Unser Wein“), in einem Gespräch mit RBTH.
Zu einem Verbot von Importweinen werde es nicht kommen, ist der Kenner überzeugt. Kowaljow glaubt, dass die größten Veränderungen im Segment der Bulk-Weine zu verzeichnen sein werden: „In diesem Bereich könnte es zu Einfuhrbeschränkungen für Weinerzeugnisse kommen.“ Das würde der Experte begrüßen, denn „dann können sich die russischen Weinerzeuger unter normalen Wettbewerbsbedingungen entwickeln“.
Das Agrarministerium hat bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Kennzeichnung des Herkunftslands von Wein und Sekt im Einzelhandel vorschreibt.
„Im Ausland, vor allem in Frankreich, stammen die besten Weine aus kleinen Weinkellereien“, bemerkt Dmitrij Kowaljow. So entstehen auch in Russland derzeit ähnliche Kleinbetriebe mit einer Anbaufläche von bis zu zehn Hektar. „Erst im vergangenen Dezember haben zwei Kellereien dieser Art eine Lizenz erhalten“, berichtet der Weinexperte.
Ungeachtet der großen internationalen Konkurrenz räumen Fachleute den russischen Winzern gute Chancen im Weltmarkt ein. „Seit 2008 sind russische Winzer regelmäßig bei internationalen Weinverkostungswettbewerben vertreten, beispielsweise in London. In den letzten fünf bis sechs Jahren haben sie über 300 Auszeichnungen gewonnen“, sagt Wadim Drobis, Direktor des Forschungszentrums für den föderalen und die regionalen Alkoholmärkte. Doch allzu schnell werde es nicht gehen, räumt der Experte ein: Drobis rechnet mit etwa zehn Jahren, bis Russlands Winzer international anerkannt sein werden.
Russischer Wein wird in der Region Krasnodar, auf der Krim in Sewastopol, im Gebiet Rostow sowie in den kaukasischen Republiken hergestellt. Der Russische Verband der Weinbauer und Winzer hat bereits die geografischen Schutzmarken „Kuban“ (Region Krasnodar), „Dolina Dona“ (Region Stawropol), „Dagestan“ (Republik Dagestan), „Dolina Tereka“ (Karbadino-Balkarien), „Nischnaja Wolga“ (Gebiete Astrachan und Wolgograd) sowie „Krim“ (Republik Krim) eintragen lassen.
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